Verkauf und Verpachtung von Schienen-Tankstellen
Die DB Energie beabsichtigt Schienentankstellen zu schließen und bietet diese zur Übernahme durch Kauf oder Pacht an.
Die Grundlage für die Abgabe von Schienentankstellen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Erklärfilm
Auf nicht-elektrifizierten Strecken stellt DB Energie bundesweit an rund 190 Schienentankstellen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr die Versorgung mit Dieselkraft-, Betriebsstoffen, umweltschonendem AdBlue®, nachhaltigen Biokraftstoffen und Wasserstoff sicher.